Sicherheitshinweise

Sichere Aufarbeitung von Brennholz

Es gelten die Bestimmungen des Merkblattes zur Aufarbeitung von Brennholz.

Hier einige Auszüge:
Die Nutzung der privaten Waldwege erfolgt auf eigene Gefahr. Der Waldeigentümer übernimmt keine Verkehrssicherungspflicht.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den privaten Waldwegen beträgt 30 km/h.

Führen Sie den Zahlungsbeleg sowie den Passierschein (“Holz Abholschein”), den Sie von TimberTom erhalten haben, bei der Aufarbeitung des Brennholzpolters mit sich und legen Sie dieses Dokument in Ihrem, im Wald abgestellten, Fahrzeug gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe.

Die Aufarbeitung des von Ihnen gekauften Brennholzpolters erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.

Ihre Tätigkeit ist über die betrieblichen Versicherungen des Waldeigentümers grundsätzlich nicht mitversichert. Klären Sie bitte Ihre spezifische Versicherungs- und Haftungssituation mit Ihrer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung ab.

 

Unfallverhütung

Waldarbeit gehört zu den gefährlichen Arbeiten. Die TimberTom GmbH verpflichtet Sie daher zur Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften „Forsten“ der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Sie können sich über diese Vorschriften im Internet unter www.lsv.de informieren. Nachstehend einige wichtige Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften:

  • Waldarbeiten dürfen nicht in Alleinarbeit ausgeführt werden. Es muss Sicht- oder Rufverbindung zu einer anderen Person gegeben sein, die im Notfall helfen oder Hilfe herbeiholen kann.
  • Bei Arbeiten mit der Motorsäge ist Sicherheitskleidung, bestehend aus Kopfschutz (Helm mit Gesichts- und Gehörschutz), Hosen mit Schnittschutzeinlagen, Handschuhen und Sicherheitsschuhen zu tragen.
  • Für Fäll- und Rückearbeiten gelten detaillierte Vorschriften. Falls Sie solche Arbeiten ausführen, holen Sie bitte die entsprechenden Informationen beim Waldbesitzer.

Aufarbeitung und Lagerung  

  • Die Zertifizierungsrichtlinien für Forstbetriebe verlangen von Personen, die Flächenlose/Brennholz mit Motorsägen aufarbeiten, einen Sachkundenachweis. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn ein Motorsägenlehrgang absolviert wurde. Dieser Sachkundenachweis (Motorsägenlehrgangsbescheinigung) muss bei Sägearbeiten im Wald mitgeführt und auf Verlangen dem Forstpersonal vorgelegt werden!
  • Das verwendete Werkzeug muss dem Stand der Technik entsprechen und sich in betriebssicheren Zustand befinden. Motorsägen dürfen ausschließlich nur mit Bio-Öl/Sonderkraftstoff betrieben werden.
  • Für Fahrbewegungen mit Schleppern usw. dürfen nur die markierten Rückgassen benutzt werden. Das Befahren von Waldbeständen und Schlagflächen außerhalb der markierten Rückgassen ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen ziehen Schadensersatzforderungen nach sich. Die markierten Rückegassen dürfen nur bei Trockenheit oder Frost befahren werden. Bäume dürfen nicht als Widerlager für Holzpolter verwendet werden.
  • Holzpolter dürfen nicht in den Rückegassen gelagert werden.
  • Holzpolter dürfen aus ästhetischen Gründen nicht mit Plastikplanen und ähnlichem abgedeckt werden.
  • Die TimberTom GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust oder den Untergang des gekauften Brennholzepolters. Da Diebstahl von aufbereitetem Holz häufig vorkommt, muss es in Ihrem eigenen Interesse liegen, das aufbereitete Holz schnellstmöglich aus dem Wald abzufahren.
  • Das gekaufte Brennholzpolter muss aus forstbetrieblichen Gründen bis zum vereinbarten Zeitpunkt aufgearbeitet und das Holz aus dem Wald abtransportiert sein.